Was sind sogenannte „Primärschulden“?

Primärschulden sind offene Forderungen die die Existenzgrundlage des Schuldners akut gefährden. Die Klärung dieser Schulden hat absoluten Vorrang und sollte schnellst möglich geschehen. In erster Linie versteht man unter Primärschulden:

  • Schulden beim aktuellen Vermieter, denn evtl. droht die Obdachlosigkeit.
  • Schulden beim aktuellen Energieanbieter, da die Stromversorgung und/oder die Beheizung Ihres Wohnraumes evtl. gefährdet sind.
  • Schulden aufgrund eines Gesetzesverstoßes, denn wenn von der Staatsanwaltschaft verhängte Geldstrafen oder Bußgelder nicht bezahlt werden, dann droht nach einiger Zeit die s.g. Erzwingungshaft oder die s.g. Freiheitsersatzstrafe.

Sollten Sie Probleme bei der Klärung solcher Primärschulden haben, dann kontaktieren Sie uns bitte dringend! Wir ermöglichen in solchen Fällen stets eine kurzfristige Beratung bzgl. der o.g. Gefahren und versuchen zusammen mit Ihnen diese Schulden schnellstmöglich zu klären.

Auch falls bereits eine ‚Energieklemme’, eine Wohnungskündigung bzw. gar eine Räumungsklage veranlasst oder bereits umgesetzt wurde, helfen wir Ihnen gerne fachkundig weiter.

Schuldnerschutz

Dass der Gesetzgeber u.a. Mieter-, Verbraucherschutz etc. gewährleistet ist weitgehend bekannt. Weniger bekannt ist die Tatsache, dass auch Schuldner durch Gesetze bei Vollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers (z.B. bei Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher, bei Lohn- und Kontopfändung) geschützt werden. Eine Vollstreckung darf nur mit einem s.g. Titel (z.B.: Vollstreckungsbescheid, Gerichtsurteile, Bescheide von öffentlichen Verwaltungen) betrieben werden und es sind bestimmte Fristen zu wahren. Auch darf durch eine Vollstreckung nicht das Existenzminimum des Betroffenen bedroht werden. Damit dies nicht geschieht erließ der Gesetzgeber die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO. In dieser sind die s.g. Pfändungsfreigrenzen festgeschrieben, die bei einer Vollstreckung zu beachten sind. Diese Tabelle fängt bei einem unpfänbaren netto Einkommen von 1029,99 Euro für eine alleinstehende Person an. Dieser Betrag erhöht sich beträchtlich, wenn eine Person Unterhaltsverpflichtungen erfüllt (Ehegatten und Kinder die im Haushalt leben oder für die tatsächlich Barunterhalt geleistet wird). Bei einer Lohnpfändung hat der Arbeitgeber diese Freigrenzen zu beachten. Bei einer Kontopfändung müssen Sie jedoch Ihr Giro-Konto auf ein s.g. P-Konto umstellen, um dich Ihren Pfändungsschutz zu sichern! Sollten Sie Anspruch auf eine erhöhte Pfändungsfreigrenze haben, dann haben Sie Ihrer Bank eine entsprechende Bescheinigung über diesen Anspruch einzureichen.
Als anerkannte Schuldnerberatungsstelle stellen wir Ihnen gerne eine solche ‚P-Konto-Bescheinigung’ aus. Wenn eine Kontopfändung akut droht, dann sollten Sie keine Zeit verlieren und Ihr Konto in ein P-Konto umstellen. Nur so sichern Sie sich in diesem Fall Ihre Pfändungsfreigrenze! Gerne überprüfen wir auch bestehende Lohnpfändungen auf Ihre Korrektheit und informieren über Ihre Rechte während einer Zwangsvollstreckung in Ihr bewegliches Vermögen durch den Gerichtsvollzieher. Ebenso beraten wir sie gerne fachkundig bzgl. der Zwangsvollstreckung oder Zwangsverwaltung von Immobilien und Grundstücken.

Zurück